Teilnahmeberechtigung
An den Veranstaltungen der VHS kann jeder teilnehmen, der seiner allgemeinen Schulpflicht genügt hat, abgesehen von solchen Veranstaltungen, die speziell für Kinder und Schüler/innen eingerichtet sind. Ein Nachweis über die Vorbildung wird nicht verlangt. Für alle Verträge (Anmeldungen) gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen Bestandteil des Teilnehmervertrages.
A: Anmeldung
Die Teilnehmer/innen werden gebeten, sich vor Beginn der Lehrgänge anzumelden. Die Anmeldung (Abschluss eines Teilnehmervertrags) muss grundsätzlich schriftlich erfolgen auf dem entsprechenden Vordruck und ist verbindlich. Telefonische Anmeldungen werden in Ausnahmefällen entgegengenommen und sind ebenfalls verbindlich.
Die Reihenfolge der Anmeldung entscheidet über die Zulassung zur Veranstaltung.
Zahlungen bitte unter Angabe der Veranstaltung auf unser Konto:
Volksbank e.G. Itzehoe (BLZ 222 900 31)
Konto – Nr. 160 741.
In der "Norddeutsche Rundschau" wird regelmäßig auf Veranstaltungen der Volkshochschule hingewiesen.
B: Gebühr
Von den Teilnehmern an Kursen, Arbeitsgemeinschaften, Lehrgängen und Vortragsreihen ist eine Gebühr für die Teilnahme, die bei jeder Veranstaltung angegeben ist, zu entrichten. Die Gebühr ist bei der Anmeldung fällig. Eine Erstattung eingezahlter Teilnehmergebühren erfolgt nur für nicht zustande gekommene Kurse.
Grundsätzlich ist die Teilnehmergebühr im Voraus zu bezahlen. Bei Überweisung auf unsere Konten ist zumindest der abgestempelte Annahmebeleg des Geldinstituts vorzulegen. Auch der verspätete Eintritt in einen Kurs bedingt die volle Zahlung der Gebühr.
Zahlungsverzug berechtigt die VHS zum Rücktritt und zur Berechnung von Schadenersatz.
Erstrecken sich Weiterbildungsmaßnahmen über mehrere Semester, gilt die Anmeldung für die gesamte Dauer der Maßnahme.
Benachrichtigungen der Anmeldebestätigungen erfolgen nicht. Lediglich im Fall einer Terminverschiebung erhalten die Teilnehmer/innen eine besondere Benachrichtigung.
C: Dauer und Teilnehmerzahl
Falls nicht anders angegeben, umfassen Kurse und Arbeitsgemeinschaften 16 Arbeitswochen. In der Regel beträgt die Mindestteilnehmerzahl 10 bei Beginn des Lehrgangs. Bei mehr als 30 Teilnehmern kann der Kurs geteilt werden. Bei weniger als der Mindestteilnehmerzahl kann der Kurs durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer/innen eine höhere Gebühr zahlen.
D: Rücktritt
Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die VHS sind ausgeschlossen.
Der Rücktritt eines Teilnehmers muss spätestens 8 Tage vor Kursbeginn schriftlich erklärt werden (außer bei Sprachkursen), eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Teilnehmergebühr wird erstattet. Bei späterem Rücktritt durch den Teilnehmer ist die volle Gebühr zu bezahlen.
E: Gäste
Von Gästen, die nur gelegentlich an Einzelveranstaltungen der VHS teilnehmen wollen, ist ein Unkostenbeitrag von 3,00 € je Veranstaltung zu entrichten.
F: "Arbeit und Leben"
Die mit "AL" bezeichneten Kurse finden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft "Arbeit und Leben" statt, die zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Volkshochschule besteht. "Arbeit und Leben" wendet sich nicht nur an die im Deutschen Gewerkschaftsbund Organisierten, sondern an alle, die sich weiterbilden möchten.
G: Kulturring und Universitätsgesellschaft
Bei den Einzelveranstaltungen der VHS sind die Mitglieder dieser Partnerorganisationen den VHS-Teilnehmern gleichgestellt. Dies gilt entsprechend auch für die VHS-Teilnehmer/innen bei Veranstaltungen der Partnerorganisationen.
H: Haftung
Für die Teilnehmer/innen an VHS-Kursen besteht Unfall- und Sachdeckungsschutz ausschließlich im Rahmen der Satzung des Kommunalen Schadenausgleichs Schleswig-Holstein.
Achtung! Versicherungsschutz gilt nur für Teilnehmer/innen mit Teilnehmer-Ausweis.
Weiterbildung
Bildungsurlaubs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) für Schleswig-Holstein
Seit 1990 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein einen Rechtsanspruch zur Freistellung von der Arbeit wegen Weiterbildung (BFQG § 6).
Dieser Bildungsurlaub soll dazu beitragen, einzelne zu einem kritischen und verantwortlichen Handeln im persönlichen, öffentlichen und beruflichen Bereich zu befähigen (BFQG § 3).
Bildungsurlaub dient der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung auf der Grundlage der ihnen jeweils eigenen Zielsetzung (BFQG § 3). Für fünf Tage im Jahr besteht Rechtsanspruch auf Freistellung. Zusammenlegung für zwei Kalenderjahre (zehn Tage) ist möglich. Die Freistellungszeit wird nicht auf den Urlaub angerechnet, das Arbeitsentgelt wird fortgezahlt. Die Gebühren für Lehrgänge, Fahrtkosten etc. muss der/die Arbeitnehmer/in zahlen (BFQG §§ 7 und 13).
Die Freistellung zur Weiterbildung soll auch zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen. Maßnahmen zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs nach familienbedingter Unterbrechung werden besonders gefördert. Dies gilt auch für Modellversuche, die Benachteiligungen durch soziale Herkunft, Geschlecht, Nationalität oder Bildungsprozesse abbauen sollen (BFQG §§ 17 und 18). (Auszug aus dem BFQG.)
15.02.2010 - 05.07.2010
ab Mittwoch, 10. März 2010Orientalischer Bauchtanz -Anfänger ohne Vorkenntnisse
ab Mittwoch, 10. März 2010Moderne Umgangsformen im Beruf und Privatleben
Sonntag, 14. März 2010Neue Acrylmalerei & Mischtechniken - Ein Tag - ein Gemälde
Sonntag, 14. März 2010Bildungsurlaub Englisch im Berufsalltag
ab Montag, 15. März 2010
Aktionswoche "Natur und Umwelt"
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Prämiengutschein bis zu 500 EURO
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Projekte der VHS Itzehoe
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03.04.2010 - 17.04.2010
Beweglicher Ferientag
14.05.2010
Beweglicher Ferientag
25.05.2010
Sommerferien:
12.07.2010 - 21.08.2010